Die bereits während der Ausgrabung angefertigte Dokumentation und das geborgenen Fundmaterial werden anschließend aufgearbeitet d.h. es wird ein wissenschaftlicher Vorbericht und ein technischer
Bericht gemäß der Vorgaben des Landesdenkmalamt erstellt. Die archäologischen Funde werden beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht. Über den Verbleib der Funde entscheidet das Landesamt für
Denkmalpflege.